Vergütung
Gesetzlich Krankenversicherte
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten Körperakkupunktur
Allerdings ist die Erstattung ausdrücklich nur auf die Indikationen
- chronischer Schmerz im Bereich des Rückens oder
- dem chronischen Knieschmerz beschränkt.
Alle andere Indikationen, bei Ohrakkupunkur und erfolgt die Rechnungsstellung privat nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
Es ist dabei zwingend erforderlich das der Patient eine Honorarvereinbarung unterschreibt, aus der hervorgeht, daß die Krankenkassen die Rechnung nicht erstattet.
Eine interessante Alternative stellt die private Zusatzversicherung für ärztliche homöopathische Leistungen dar, die besonders für Kinder recht günstige Tarife bietet.
Privat Krankenversicherte
Die privaten Krankenkassen übernehmen die Rechnungen nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) in voller Höhe.
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