Vergütung
Gesetzlich Krankenversicherte
Mittlerweile übernehmen viele gesetzliche Kassen die Kosten der homöopathischen Behandlung bei ausgebildeten und vom DZVHÄ anerkannten homöopathischen Ärzten im Rahmen des Vertrages zur integrierten Versorgung komplett.
Den aktuellen Stand der
teilnehmenden Kassen können Sie bei mir oder im Internet unter www.dzvhä.de /Kosten
Erstattung/ Selektivverträge Homöopathie/ Für Patienten/ Beteiligte
Krankenkassen erfragen.
Bei Mitgliedern der nicht teilnehmenden gesetzlichen Krankenkassen erfolgt die
Rechnungsstellung privat nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
Es ist dabei zwingend erforderlich das der Patient eine Honorarvereinbarung
unterschreibt, aus der hervorgeht, daß die Krankenkassen die Rechnung
möglicherweise nicht erstattet.
Auf Anfrage erstatten diese Kassen meist einen Teilbetrag.
Eine interessante Alternative stellt die private Zusatzversicherung für ärztliche homöopathische Leistungen dar, die besonders für Kinder recht günstige Tarife bietet.
Privat Krankenversicherte
Die privaten Krankenkassen übernehmen die Rechnungen nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) in voller Höhe.
Eine homöopathische Erstanamnese berechnet sich nach der Ziffer 30 der Gebührenordnung für Ärzte.
Sie beträgt im 1,0- fachem Satz 52,46€ und kann bis auf den 2,3- fachen Satz (120,66€) gesteigert werden (entsprechend dem Zeitaufwand).
Die Folgekonsultationen werden nach der Ziffer 31 abgerechnet. Sie beträgt die Hälfte des Satzes für der Erstanamnese.
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