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Vergütung

Gesetzlich Krankenversicherte

Mittlerweile übernehmen viele gesetzliche Kassen die Kosten der homöopathischen Behandlung bei ausgebildeten und vom DZVHÄ anerkannten homöopathischen Ärzten im Rahmen des Vertrages zur integrierten Versorgung komplett.

Den aktuellen Stand der teilnehmenden Kassen können Sie bei mir oder im Internet unter www.dzvhä.de /Kosten Erstattung/ Selektivverträge Homöopathie/ Für Patienten/ Beteiligte Krankenkassen erfragen.

Bei Mitgliedern der nicht teilnehmenden gesetzlichen Krankenkassen erfolgt die Rechnungsstellung  privat nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).

Es ist dabei zwingend erforderlich das der Patient eine Honorarvereinbarung unterschreibt, aus der hervorgeht, daß die Krankenkassen die Rechnung möglicherweise nicht erstattet.
Auf Anfrage erstatten diese Kassen meist einen Teilbetrag.

Eine interessante Alternative stellt die private Zusatzversicherung für ärztliche homöopathische Leistungen dar, die besonders für Kinder recht günstige Tarife bietet.

 

Privat Krankenversicherte

Die privaten Krankenkassen übernehmen die Rechnungen nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) in voller Höhe.

Eine homöopathische Erstanamnese berechnet sich nach der Ziffer 30 der Ge­bührenordnung für Ärzte.

Sie beträgt im 1,0- fachem Satz  52,46€  und kann bis auf den 2,3- fachen Satz (120,66€) gesteigert werden (entsprechend dem Zeitauf­wand).

Die Folgekonsultationen werden nach der Ziffer 31 abgerechnet. Sie beträgt die Hälfte des Satzes für der Erstanamnese.

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Dr. Thomas Renner
Hausärztliches MVZ Kehl
Hauptstr. 107
77694 Kehl

Tel: +49 7851 2965
Fax: +49 7851 3622

Sprechzeiten

DI 9:00- 12:00 14:00 - 17:00
MI 9:00- 12:00 14:00 - 18:00